Mitgliedsbeitrag

Stand: 16.2.2025, entspricht den Beschlüssen der Mitgliederversammlung vom 15.2.2025, gültig ab 16.2.2025

Höhe und Fälligkeit der Beiträge

18 EUR pro Mitglied ab 18 Jahren pro Geschäftsjahr, 9 EUR pro Mitglied unter 18 Jahren pro Geschäftsjahr.
(Ab dem 1.1.2026: 22 EUR pro Mitglied ab 18 Jahren pro Geschäftsjahr, 12 EUR pro Mitglied unter 18 Jahren pro Geschäftsjahr.)

Relevant ist das Alter zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres bzw. zu Beginn des Eintrittsmonats im Geschäftsjahr des Eintritts.

Bei unterjährigem Eintritt wird im Eintrittsjahr ab dem Eintrittsquartal lediglich ein Viertel des oben festgelegte Jahresbeitrags pro Quartal fällig.

Der Vorstand kann zu Werbezwecken Neumitgliedern einen Teil des Mitgliedsbeitrags vorübergehend erlassen, also einen geringeren Einstiegs-Mitgliedsbeitrag anbieten.

Die Aufnahmegebühr beträgt 0 EUR.

Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag werden fällig zum Eintritt bzw. zum Beginn des Geschäftsjahres.

Gültigkeit und Fälligkeit

Die von der Mitgliederversammlung beschlossene neue Beitragshöhe wird erstmalig zum 01.01.2016 gültig.

Der Mitgliederbeitrag wird jährlich als Vorauszahlung erhoben und per SEPA-Lastschrift von der vom Mitglied angegebenen Kontoverbindung spätestens zum 31. Januar eines Kalenderjahres eingezogen.

Die Begleichung der Beitragspflicht durch Überweisung ist eine Ausnahme und ist vom Mitglied zu beantragen. Das Mitglied erhält dazu dann zum Beginn des Beitragsjahres eine Rechnung.

Härtefälle

In begründeten Härtefällen kann der Vorstand einen maximal um 50% ermäßigten Beitrag für einzelne Mitglieder auf Antrag des betroffenen Mitglieds beschließen. Das Mitglied muss den Härtefall belegen oder zumindest glaubhaft machen. Der festgelegte Härtefallbeitrag gilt für höchstens zwei Jahre; das Mitglied muss dann gegebenenfalls einen neuen Antrag stellen. In extremen Härtefällen kann der Vorstand das Mitglied für ein Geschäftsjahr vom Beitrag befreien. Härtefälle müssen der Mitgliederversammlung gegenüber begründet werden können; persönliche Details sind dabei nicht zu erwähnen.

Sonstige Regelungen

Bevorzugt wird der Lastschrifteinzug; hierfür soll jedes Mitglied eine Einzugs­ermäch­ti­gung erteilen.
Alternativ kann die Zahlung per eigenständiger Überweisung (im Idealfall per jährlichem Dauerauftrag) geleistet werden; eine Beitragsrechnung muss nicht erstellt werden.
Bei einer schuldhaften Rücklastschrift sollen dem Mitglied Verwaltungskosten in Höhe von 3 EUR in Rechnung gestellt werden zusätzlich zu den von den beteiligten Banken erhobenen Gebühren.

Der Vorstand soll bei Mahnungen eine Gebühr in Höhe von 2,50 EUR in Rechnung stellen. Dies betrifft auch Mahnungen zu anderen Forderungen als dem Mitgliedsbeitrag. Mahnungen und das Nachverfolgen offener Forderungen sind unnötige Belastungen des Vorstands und können von jedem Mitglied vermieden werden.

Eine Zuwendungsbestätigung für Mitgliedsbeiträge wird nur ausgestellt, wenn dies rechtlich zwingend ist.

Ticketbestellungen beim 1. FCK über den Fanclub

Für erfolgreiche Ticketbestellungen beim 1. FC Kaiserslautern über den Verein kann der Vorstand eine Bearbeitungsgebühr von bis zu drei Euro pro Ticket erheben, die in die Vereinskasse fließen.

Für Ticketbestellungen gelten außerdem die folgenden Bedingungen:

  1. Die bestellende Person akzeptiert bei der Bestellung von Auswärtstickets über den FCK den Preis, der unter Umständen auch erst nach der Ticketbestellung feststeht. Außerdem akzeptiert sie, dass die Art des erhaltenen Tickets (Sitz-/Stehplatz) von der gewünschten Platzart abweichen kann. Die Maximalzahl der bestellbaren Ticket beträgt in der Regel zwei pro Mitglied.Der Eingang der Bestellung wird üblicherweise nicht bestätigt.
  2. Versand-, Ticket- oder sonstige Gebühren, die der FCK in Rechnung stellt, werden auf alle Tickets zu gleichen Teilen aufgeteilt.
  3. Falls die Tickets durch den FCK in Papierform („Hardcopy“) versendet werden, werden diese bis zu einem Sendungs-Wert von 75 EUR als Einwurf-Einschreiben, darüber als „Einschreiben Wert“ verschickt, falls keine anderweitige Übergabe möglich ist. Die Haftung liegt bei der bestellenden Person, welche auch die Kosten für den hier beschriebenen Versand der Tickets übernimmt.
  4. Ein Anspruch des Mitglieds auf die Bestellmöglichkeit besteht nicht. Gleichfalls besteht kein Anspruch auf Zuteilung eines Tickets aus der Menge der dem Verein zugeteilten Tickets. Die Zuteilung der Tickets an die bestellenden Mitglieder nimmt der Vorstand vor, falls weniger Tickets verfügbar sind, als bestellt wurden.
  5. Nicht benötigte Tickets müssen an den Fanclub zurückgegeben werden. Ein Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingung kann Bestrafung des Fanclubs durch den 1. FCK zur Folge haben und zu entsprechenden Konsequenzen für das Mitglied führen.

Hintergrundinformationen

  • Es handelt sich um eine Service-Leistung des Vereins, für die der Vorstand Zeit investiert. Durch die Bearbeitungsgebühr honoriert das bestellende Mitglied diesen Aufwand und lässt den Verein an dem genutzten Vorteil teilhaben. Die Gebühr kann erlassen werden, wenn beispielsweise das einzige bestellende Mitglied bereits die kompletten Versandkosten des FCK zu tragen hat.
  • Einwurf-Einschreiben (Standardgröße) – kostet im Oktober 2024: 3,20 EUR
    Einschreiben Wert (Standardgröße) – kostet im Oktober 2024: 4,45 EUR
  • Die Haftung liegt beim Bestellenden (Mitglied), da es sich hierbei nicht um bezahlte Leistung des Vereins handelt.
  • Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig und kann die Bestellmöglichkeit nicht garantieren. Wenn weniger Tickets zugeteilt werden als bestellt wurden, muss der Vorstand nach verschiedenen Kriterien entscheiden (Bestellzeitpunkt, Bestellmenge, Aktivität im Verein, …)